Mietschulden
11.06.2026
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Erbrecht

Wenn der Mieter nicht zahlt

Der Mieter reagiert auf keine schriftliche Mahnung und weigert sich zu zahlen?
Außenstände und unbezahlte Rechnungen belasten die Liquidität jedes Vermieters; sie führen zu Verlusten bei Zinsen und verursachen Kosten des Forderungseinzugs. Darüber hinaus besteht bei Insolvenz des Mieters die Gefahr eines vollständigen Forderungsausfalls. Für jeden Vermieter ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst umgehend und ohne Verluste einzutreiben. Voraussetzung dafür ist ein auf Kontrolle der Zahlungseingänge ausgerichtetes Mahnwesen.
Wenn der Schuldner auch auf Mahnschreiben nicht reagiert, sollte zunächst ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht mit dem außergerichtlichen Forderungseinzug beauftragt werden. Erst danach ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen wie zum Beispiel eine Kündigung oder eine Räumungsklage zwecks Erlangung eines vollstreckbaren Titels sinnvoll. Ein Urteil ist immer dann erforderlich, wenn der Gerichts­vollzieher bei Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen beim Mieter durchführen soll.
Die Anzahl der erforderlichen schriftlichen Mahnschreiben ist nicht festgelegt, da der Mieter ohnehin in Verzug gerät, wenn er die Miete nicht pünktlich monatlich zahlt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, noch zusätzlich schriftliche Mahnungen zu verschicken.

Mahnungen und Kündigung

Wenn der Mieter trotzdem nicht zahlt hat, so entspricht es der Pflicht des Vermieters, als Gläubiger aufzutreten und die Mietforderung auf dem Rechtsweg einzutreiben. Diese Vorgehensweise hat sich auch in der Praxis bewährt. Denn am Ende soll der Mieter, der eventuell nur versehentlich eine fällige Zahlung versäumt hat, nicht durch ein sofortiges gerichtliches Vorgehen zur Zahlung gezwungen werden, sondern er sollte zuvor schriftlich oder telefonisch an seine Pflicht zur Zahlung der Mietrückstände erinnert werden.
In den meisten Fällen bietet die Einschaltung eines Anwalts eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, den Mieter zur Zahlung der rückständigen Mieten zu bewegen.
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